Die Schülervollversammlung ist kein Organ der Schülermitverantwortung. Schülervollversammlungen können jedoch im Rahmen der allgemeinen Zielsetzungen der Schülermitverantwortung als SMV-Veranstaltung durchgeführt werden. Diese Veranstaltungen finden außerhalb der Unterrichtszeit statt. Während einer Schülervollversammlung können keine verbindlichen Beschlüsse gefasst werden.
Die SMV-Satzung kann festlegen, dass der Schülersprecher und der erste Stellvertreter von der Schülervollversammlung gewählt werden.