Fähigkeiten
Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher sollten
- frei sprechen und gut argumentieren können
- einen netten Umgangston haben
- Probleme erkennen und formulieren können
- Kontakt zu allen Mitschülern haben
- bereit sein sich für die Klasse und im Schülerrat zu engagieren
- unparteiisch sein
- Interesse an der Klassengemeinschaft haben
- Rechte und Pflichte der Schüler kennen
- kompromissbereit sein
- mutig sein.
Aufgaben
Die Klassensprecherin, der Klassensprecher
- vertritt die Interessen der Schüler der Klasse;
- gibt Anregungen, Vorschläge und Wünsche einzelner Schüler oder der
- ganzen Klasse an Lehrer, Schulleiter oder Elternvertreter weiter;
- trägt Beschwerden und Kritik den Lehrern oder dem Schulleiter vor;
- unterstützt einzelne Schüler in der Wahrnehmung ihrer Rechte;
- vermittelt bei Streit unter Schülern;
- vermittelt bei Schwierigkeiten zwischen Klasse und Lehrer;
- leitet die Klassenschülerversammlung und beruft sie ein;
- leitet die Diskussion und sorgt dafür, dass Beschlüsse auch ausgeführt werden;
- nimmt an den Sitzungen des Schülerrates teil und informiert die Klasse darüber;
- wirkt bei Aufgaben mit, die der Schülerrat sich selber stellt;
- kann zu geeigneten Punkten zu Klassenpflegschaftssitzungen eingeladen werden.
Die Klassensprecherin, der Klassensprecher darf nicht
- der verlängerte Arm des Klassenlehrers sein;
- der Aufpasser in der Pause sein;
- derjenige sein, der alles alleine machen soll;
- der Streber der Klasse sein;
- derjenige sein, der alle Probleme lösen kann;
- derjenige sein, der alle Dummheiten der Klasse mitmacht;
- ein „Supergenie“ sein, das alle Ideen liefern soll;
- einer sein, den man wählt und dann im Stich lässt;
- einer sein, der nur mit dem Lehrer redet, wenn er Kritik anbringen muss.
Die gesetzlichen Grundlagen findet man im Schulgesetz Baden-Württemberg §§ 63, 65-67, 70
und in der SMV-Verordnung §§ 3-8, 10, 13.
Quelle:
ZIPP ZAPP, Das Praxisbuch für SMV und Jugendarbeit,
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